>>> INFO <<<
1. Was Du hier NICHT findest
urheberrechtlich geschützt, Text und/oder Melodie sind daher ausgeblendet. Die entstehenden Lücken kannst Du mit Hilfe gekaufter Noten (z. B. eigenes Gesangbuch oder Liederheft) auswendig füllen oder handschriftlich ergänzen, das ist rechtlich zulässig. Damit kommen die Rechteinhaber zu ihren Einnahmen, was der Sinn des Urheberschutzes ist. Ein Nebenaspekt des Urheberschutzes ist, dass auch die Weiterbearbeitung an sich genehmigungsbedürftig ist. Damit soll Zweckentfremdung vermieden werden (z. B. Verhohnepiepelung), was ich ja offensichtlich nicht mache. Sollte sich ein Urheber hier trotzdem in seinen Rechten verletzt sehen, bitte ich um einen freundlichen Hinweis unter christlichen Geschwistern. Ich versuche nach besten Wissen und Gewissen zu handeln.
Peter Schmidt ("sdg")

